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Willkommen bei der Hausverwaltung Petrak & EG! In unserem Kundenbereich finden Sie alle wichtigen Informationen.
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Aktuelles, News und Gesetzesänderungen
Wir halten Sie über alle relevanten Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Mietrecht und Gebäudemanagement auf dem Laufenden.
Rauchmelder sind Pflicht
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ wird vom Forum Brandrauchprävention e.V. getragen. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband, die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sowie Hersteller und Dienstleister aus dem Bereich Brandschutz.
Seit Beginn der bundesweiten Aufklärungsarbeit im Jahr 2000 wurde in allen 16 Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht eingeführt. In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der Brandtoten in Deutschland nahezu halbiert. Die Rauchmelderpflicht gilt für vermieteten ebenso wie für selbstgenutzten Wohnraum. Einzelheiten zu Installation, Wartung und Fristen regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. Für Neu- und Umbauten besteht die Pflicht bundesweit. Auch Bestandsgebäude sind inzwischen in allen Bundesländern mit Rauchmeldern auszustatten.
Fristen in Nordrhein-Westfalen
- In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.04.2013 Rauchmelder spätestens bei Bezugsfertigkeit vorhanden sein.
- Bei Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht; für sie galt eine Übergangsfrist, die jedoch am 31.12.2016 endete
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
- In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
- in Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen
In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum, der nicht durch Türen von den Wohnräumen getrennt ist, gilt dieser ebenfalls als Rettungsweg. Hier ist mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren – zweckmäßigerweise je ein Melder pro Etage.
Was Eigentümer jetzt wissen sollten
Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme- oder Gasheizungen. Laut einer Analyse des Immobiliendienstleisters Ista müssen Miethaushalte für das Jahr 2024 mit deutlich höheren Heizkosten rechnen – besonders stark betroffen sind Kunden von Fernwärme.
Gründe für die Kostensteigerung:
- Auslaufen der Energiepreisbremsen: Die staatlichen Energiepreisbremsen endeten zum Jahreswechsel 2023/2024, was zu höheren Energiepreisen führte.
- Erhöhung der CO₂-Bepreisung: Seit dem 1. Januar 2025 ist das Heizen teurer: Denn die CO₂-Abgabe wurde von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßene Tonne CO₂ erhöht.
- Witterungsbedingungen: Der Winter 2024/2025 war kälter als die Vorjahre, was zu einem erhöhten Heizbedarf führte.
Was bedeutet das für Eigentümer und Mieter?
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg wurde durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft. Zuvor konnten Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss als Betriebskosten abrechnen, selbst wenn Mieter den Anschluss nicht nutzten.
Wenn es schnell gehen muss
Notfallnummern & Störungen / Notdienst
Im Falle eines akuten technischen Defekts oder einer dringenden Havarie außerhalb unserer Bürozeiten finden Sie hier eine Übersicht qualifizierter Notdienste in Herne und Umgebung. Die Beauftragung erfolgt eigenverantwortlich durch den Anrufer. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die unten genannten Firmen sind nicht im Namen der Hausverwaltung tätig, sondern stehen Ihnen zur eigenständigen Beauftragung zur Verfügung.
- Kosten trägt der Auftraggeber selbst. Sollte es sich nachweislich um einen versicherungspflichtigen Schaden oder einen gemeinschaftlichen Notfall handeln, kann eine Erstattung im Innenverhältnis geprüft werden.
Ihre Frage, unsere Antwort
FAQ – Häufige Fragen
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Nebenkosten, Eigentümerversammlungen, Schadensmeldungen und mehr – kompakt, verständlich und aktuell.
Mindestens einmal pro Jahr. Dabei wird u. a. über Abrechnungen, Wirtschaftspläne und Instandhaltungsmaßnahmen abgestimmt. Seit der WEG-Reform sind auch hybride oder digitale Formate möglich.
Jeder Wohnungseigentümer kann Anträge stellen, z. B. zur Tagesordnung oder zu bestimmten Beschlüssen. Diese sollten rechtzeitig vor der Versammlung bei der Verwaltung eingehen, damit sie ordnungsgemäß aufgenommen werden können.
Akute Schäden (z. B. Wassereintritt, Heizungsausfall) werden prioritär behandelt – in der Regel noch am selben Tag. Nicht dringliche Anliegen nehmen wir zügig auf und priorisieren sie entsprechend der Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit.
Ja, eine Vermietung ist grundsätzlich zulässig. In Sonderfällen (z. B. Kurzzeitvermietung, Gewerbe) kann die Teilungserklärung Einschränkungen enthalten. Wir empfehlen, geplante Nutzungsänderungen vorab mit der Verwaltung abzustimmen.
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