Das Besprechungszimmer der Hausverwaltung, ein großer Tisch mit vielen braunen Stühlen, Regale mit Büchern im Hintergrund sowie das Firmenlogo in Moosoptik an der Wand.

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Kun­den­be­reich

Will­kom­men bei der Haus­ver­wal­tung Petrak & EG! In unse­rem Kun­den­be­reich fin­den Sie alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen.

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Aktu­el­les, News und Geset­zes­än­de­run­gen

Wir hal­ten Sie über alle rele­van­ten Ände­run­gen im Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG), Miet­recht und Gebäu­de­ma­nage­ment auf dem Lau­fen­den.

Rauch­mel­der sind Pflicht

Die Initia­ti­ve Rauch­mel­der ret­ten Leben“ wird vom Forum Brand­rauch­prä­ven­ti­on e.V. getra­gen. Zu den Mit­glie­dern gehö­ren unter ande­rem der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band, die Ver­ei­ni­gung zur För­de­rung des Deut­schen Brand­schut­zes (vfdb), der Bun­des­ver­band des Schorn­stein­fe­ger­hand­werks sowie Her­stel­ler und Dienst­leis­ter aus dem Bereich Brand­schutz.

Seit Beginn der bun­des­wei­ten Auf­klä­rungs­ar­beit im Jahr 2000 wur­de in allen 16 Bun­des­län­dern eine gesetz­li­che Rauch­mel­der­pflicht ein­ge­führt. In die­sem Zeit­raum hat sich die Zahl der Brand­to­ten in Deutsch­land nahe­zu hal­biert. Die Rauch­mel­der­pflicht gilt für ver­mie­te­ten eben­so wie für selbst­ge­nutz­ten Wohn­raum. Ein­zel­hei­ten zu Instal­la­ti­on, War­tung und Fris­ten regeln die jewei­li­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen. Für Neu- und Umbau­ten besteht die Pflicht bun­des­weit. Auch Bestands­ge­bäu­de sind inzwi­schen in allen Bun­des­län­dern mit Rauch­mel­dern aus­zu­stat­ten.

Fris­ten in Nord­rhein-West­fa­len

  • In Neu- und Umbau­ten müs­sen seit dem 01.04.2013 Rauch­mel­der spä­tes­tens bei Bezugs­fer­tig­keit vor­han­den sein.
  • Bei Bestands­bau­ten besteht eine Nach­rüst­pflicht; für sie galt eine Über­gangs­frist, die jedoch am 31.12.2016 ende­te

Wo müs­sen Rauch­mel­der instal­liert wer­den?

  • In allen Schlaf­räu­men und Kin­der­zim­mern
  • in Flu­ren, über die Ret­tungs­we­ge ins Trep­pen­haus oder ins Freie füh­ren

In Ein­fa­mi­li­en­häu­sern mit offe­nem Trep­pen­raum, der nicht durch Türen von den Wohn­räu­men getrennt ist, gilt die­ser eben­falls als Ret­tungs­weg. Hier ist min­des­tens ein Rauch­warn­mel­der zu instal­lie­ren – zweck­mä­ßi­ger­wei­se je ein Mel­der pro Eta­ge.

Was Eigen­tü­mer jetzt wis­sen soll­ten

Die Heiz­kos­ten in Deutsch­land sind im Jahr 2025 deut­lich gestie­gen. Beson­ders betrof­fen sind Haus­hal­te mit Fern­wär­me- oder Gas­hei­zun­gen. Laut einer Ana­ly­se des Immo­bi­li­en­dienst­leis­ters Ista müs­sen Miet­haus­hal­te für das Jahr 2024 mit deut­lich höhe­ren Heiz­kos­ten rech­nen – beson­ders stark betrof­fen sind Kun­den von Fern­wär­me.

Grün­de für die Kos­ten­stei­ge­rung:

  • Aus­lau­fen der Ener­gie­preis­brem­sen: Die staat­li­chen Ener­gie­preis­brem­sen ende­ten zum Jah­res­wech­sel 2023/2024, was zu höhe­ren Ener­gie­prei­sen führ­te.
  • Erhö­hung der CO₂-Beprei­sung: Seit dem 1. Janu­ar 2025 ist das Hei­zen teu­rer: Denn die CO₂-Abga­be wur­de von 45 auf 55 Euro pro aus­ge­sto­ße­ne Ton­ne CO₂ erhöht.
  • Wit­te­rungs­be­din­gun­gen: Der Win­ter 2024/2025 war käl­ter als die Vor­jah­re, was zu einem erhöh­ten Heiz­be­darf führ­te.

Was bedeu­tet das für Eigen­tü­mer und Mie­ter?

Seit dem 1. Juli 2024 dür­fen Ver­mie­ter die Kos­ten für den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Betriebs­kos­ten auf die Mie­ter umle­gen. Die­ses soge­nann­te Neben­kos­ten­pri­vi­leg wur­de durch die Novel­le des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes (TKG) abge­schafft. Zuvor konn­ten Ver­mie­ter die Gebüh­ren für den Kabel­an­schluss als Betriebs­kos­ten abrech­nen, selbst wenn Mie­ter den Anschluss nicht nutz­ten.

Wenn es schnell gehen muss

Not­fall­num­mern & Stö­run­gen / Not­dienst

Im Fal­le eines aku­ten tech­ni­schen Defekts oder einer drin­gen­den Hava­rie außer­halb unse­rer Büro­zei­ten fin­den Sie hier eine Über­sicht qua­li­fi­zier­ter Not­diens­te in Her­ne und Umge­bung. Die Beauf­tra­gung erfolgt eigen­ver­ant­wort­lich durch den Anru­fer. Bit­te beach­ten Sie fol­gen­de Hin­wei­se:

  • Die unten genann­ten Fir­men sind nicht im Namen der Haus­ver­wal­tung tätig, son­dern ste­hen Ihnen zur eigen­stän­di­gen Beauf­tra­gung zur Ver­fü­gung.
  • Kos­ten trägt der Auf­trag­ge­ber selbst. Soll­te es sich nach­weis­lich um einen ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Scha­den oder einen gemein­schaft­li­chen Not­fall han­deln, kann eine Erstat­tung im Innen­ver­hält­nis geprüft wer­den.

Ihre Fra­ge, unse­re Ant­wort

FAQ – Häu­fi­ge Fra­gen

In unse­rem FAQ-Bereich fin­den Sie Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen zu Neben­kos­ten, Eigen­tü­mer­ver­samm­lun­gen, Scha­dens­mel­dun­gen und mehr – kom­pakt, ver­ständ­lich und aktu­ell.

Min­des­tens ein­mal pro Jahr. Dabei wird u. a. über Abrech­nun­gen, Wirt­schafts­plä­ne und Instand­hal­tungs­maß­nah­men abge­stimmt. Seit der WEG-Reform sind auch hybri­de oder digi­ta­le For­ma­te mög­lich.

Jeder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer kann Anträ­ge stel­len, z. B. zur Tages­ord­nung oder zu bestimm­ten Beschlüs­sen. Die­se soll­ten recht­zei­tig vor der Ver­samm­lung bei der Ver­wal­tung ein­ge­hen, damit sie ord­nungs­ge­mäß auf­ge­nom­men wer­den kön­nen.

Aku­te Schä­den (z. B. Was­ser­ein­tritt, Hei­zungs­aus­fall) wer­den prio­ri­tär behan­delt – in der Regel noch am sel­ben Tag. Nicht dring­li­che Anlie­gen neh­men wir zügig auf und prio­ri­sie­ren sie ent­spre­chend der Dring­lich­keit und Wirt­schaft­lich­keit.

Ja, eine Ver­mie­tung ist grund­sätz­lich zuläs­sig. In Son­der­fäl­len (z. B. Kurz­zeit­ver­mie­tung, Gewer­be) kann die Tei­lungs­er­klä­rung Ein­schrän­kun­gen ent­hal­ten. Wir emp­feh­len, geplan­te Nut­zungs­än­de­run­gen vor­ab mit der Ver­wal­tung abzu­stim­men.

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Haus­ver­wal­tung Petrak & EG GmbH
Frei­li­grath­stra­ße 21
44623 Her­ne

Öff­nungs­zei­ten:
Mon­tag - Don­ners­tag: 09:00 - 16:00 Uhr
Frei­tag: 09:00 - 13:00 Uhr
und nach Ver­ein­ba­rung

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